Italien wegen Zurückweisungen nach Griechenland vor Europäischem Menschenrechtsgerichtshof
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klagen der Flüchtlinge aus Patras, Griechenland angenommen. Die italienische Regierung wird wegen der Verletzung der Menschenrechte bei 35 afghanischen und sudanesischen Asylsuchenden, unter ihnen viele Minderjährige, vor Gericht gestellt werden. Die Asylsuchenden waren ohne jegliche Formalitäten und Befragung sofort wieder aus einem italienischen Hafen nach Griechenland zurückgeschoben worden. Sie hatten keinerlei Chance auf eine Asylantragsstellung in Italien.
Die Klagen sind von den RechtsanwältInnen Alessandra Ballerini und Luca Mandro mit der Untersützung des Juristen und Menschenrechtlers Fulvio Vassallo Paleologo aus Palermo eingereicht worden. Mithilfe von Vollmachten, die in Patras gesammelt worden sind konnten die Klagen eingereicht werden. Die Flüchtlinge waren nach der Rückschiebung aus Italien einige Tage lang in Containern des Kommissariats am Hafen festgehalten worden. Dann werden sie meist freigelassen und kehren in die Barackenstädte zurück, in denen tausende von Flüchtlingen leben und jede Nacht aufs Neue versuchen, die Fähren nach Italien zu besteigen. Der Menschenrechtsgerichtshof will ebenso Griechenland für die Verletzung der fundamentalen Menschenrechte anklagen, auch wenn hier noch keine Klagen eingereicht wurden.
Ancona: 2.106, Bari: 1.198; Brindisi: 730; Venedig: 1.610. Insgesamt: 5.644
Seit Jahren sind die Häfen Venedig, Ancona, Bari und Brindisi die Eingangstore für die Flüchtlinge aus Griechenland. In 2008 wurden 5.644 Menschen von Griechenland zurückgenommen, so das Innenministerium. Unter ihnen viele Minderjährige. Die Organisationen, die in den Häfen den Asylsuchenden eine Antragstellung ermöglichen sollen werden oftmals nicht einmal informiert, wenn Flüchtlinge auf den Schiffen sind. Der CIR (italienscher Flüchtlingsrat) erklärt, in 2008 allein in Venedig bei 138 Fällen assistiert zu haben, unter ihnen 42 Afghanen und 64 Iraker. Die venezianischen Behörden erklären hingegen, im selben Zeitrum 1610 Personen nach Griechenland zurückgeschoben zu haben! Das bedeutet, 91% der Flüchtlinge, die sich nach Venedig eingeschifft hatten, hatten keine Chance auf eine Asylantragstellung. Das passiert auch in den anderen Häfen. In Ancona wurden 2106 Menschen zurückgewiesen, nur 259 wurden durch den CIR betreut. In Brindisi waren es 184 Betreute, aber 730 Zurückgeschobene. Aus Bari wurden 1198 Menschen wieder nach Griechenland verfrachtet. Man muss dazu sagen, dass nicht alle Betroffenen einen Asylantrag in Italien stellen wollen, ihr Ziel ist oftmals England oder Nordeuropa, doch aufgrund der z.B. in Italien abgegebenen Fingerabdrücke haben sie keine Chance, dort einen Asylantrag zu stellen. (…)
Griechenland hat die niedrigste Anerkennungsquote für Flüchtlinge: ca 2% im Gegensatz von sonst an die 20% in Europa (mit jedwedem Schutz). Tragische Ironie: niemals ist ein Iraker als Flüchtling anerkannt worden. Man kann also sagen, dass Griechenland den Flüchtlingsschutz nicht erteilt. Die deutsche NGO PRO ASYL schreibt nach einer Untersuchung im Oktober 2008: „Griechenland ist nicht in der Lage, die Minimalstandards eines Asylverfahrens zu garantieren.“ Von 10.165 gestellten Asylanträgen in der ersten Hälfte 2008 wurden 8387 abgelehnt. (…)
Gabriele del Grande: http://fortresseurope.blogspot.com/2006/01/speranza-patrasso-la-corte-europea.html
Siehe auch Alessandra Sciurba: http://www.meltingpot.org/articolo14431.html: “Eine Hoffnung für die Flüchtlinge aus Patras” (in ital. Sprache)
Weiterführende Informationen: