20.11.2024

Inhaftierung, Illegalisierung und die sogenannte GEAS-Reform in Süditalien - Überblick über die Situation von Menschen auf der Flucht im Lichte des Europäischen Migrationspakts

Im September 2024 startete unser neues Projekt, durchgeführt von den Organisationen borderline-europe und Maldusa, geleitet von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration, und unterstützt von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKIR), LeaveNoOneBehind und Pro Asyl!

Europa ist in den letzten Jahren durch zunehmende Angriffe auf die Menschenrechte im Allgemeinen und den massiven Abbau der Rechte von Schutzsuchenden im Besonderen gekennzeichnet. Ein Beispiel dafür ist das "Gemeinsame Europäische Asylsystem" (GEAS), das Abschiebegewahrsam an den EU-Außengrenzen zur Standardnorm machen will. Illegale Push-Backs und Pull-Backs kennzeichnen und dominieren die tägliche Realität der Flucht- und Migrationsbewegungen, insbesondere im östlichen und zentralen Mittelmeerraum. Die fortgesetzten Versuche, das Grenzregime zu externalisieren, zeigen sich in den milliardenschweren Deals der EU mit der Türkei, Libyen, Tunesien, Mauretanien, Ägypten und dem Libanon. Sizilien, südliche Außengrenze der EU und Ankunftsort für Migrant*innen auf dem Seeweg, ist ein Testgebiet für die Umsetzung der neuen europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Mit dem Abkommen zwischen Albanien und Italien ist Italien einer der ersten EU-Staaten, der tatsächlich versucht, Grenzverfahren, Abschiebehaft, Zugang zu Asyl und die Feststellung des Geflüchtetenstatus (Refugee Status Determination, RSD) extraterritorial zu gestalten.

Wir halten es für unerlässlich, diese vielschichtige Entwicklung weiter zu beobachten und die wichtige Rolle der Akteure der Zivilgesellschaft sowie die maßgeblichen Aktionen und Stimmen der Menschen auf der Flucht aufzuzeigen.

Die Umsetzung der neuen Grenzverfahren in Italien nach dem "Cutro-Dekret" - Wichtigste Herausforderungen und laufende rechtliche Auseinandersetzungen

Seit März 2023 haben mehrere rechtliche Änderungen die Migrationspolitik in Bezug auf die Einreisen auf dem Seeweg nach Italien verändert. Wie in der Vergangenheit haben die Regierungen versucht, die Möglichkeiten, in Italien Asyl zu beantragen, weiter einzuschränken, indem sie das Konzept des sicheren Herkunftslandes instrumentalisiert und neue Abschiebehaftverfahren für Asylsuchende eingeführt haben. Der Ausgang dieser neuen versuchsweisen Verfahren hängt nun von der Möglichkeit ab, das italienisch- albanische Abkommen als eine Form der Externalisierung der Grenzverfahren und des Asylzugangs umzusetzen. In diesem kurzen Artikel gehen wir auf die großen Hindernisse ein, auf die diese Maßnahmen auf der rechtlichen Ebene gestoßen sind, und zwar dank der Anfechtungen, die vor den sizilianischen und römischen Gerichten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben wurden.

Palermo, November 2024

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