04.06.2022

Die #Samos2 sind frei!

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Am 18. Mai verkündete die Strafkammer des Regionalgerichts Samos ein außergewöhnliches Urteil im Fall von Hasan und N., den #Samos2.: Das Ergebnis, dass die beiden "frei" sind, ist ein Sieg für die Angeklagten, ihre Verteidigung, der gemeinsamen Kampagne zahlreicher Gruppen und Organisationen aus ganz Europa und damit für den Kampf gegen die Kriminalisierung von Menschen auf der Flucht insgesamt.

N., der Vater des ertrunkenen Kindes, der in einem beispiellosen Fall der Kriminalisierung wegen "Gefährdung des Lebens seines Kindes" angeklagt war und dem deshalb bis zu 10 Jahre Gefängnis drohten, wurde schließlich freigesprochen. Es war unmöglich, ihn juristisch für den Tod seines Kindes verantwortlich zu machen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die griechischen Behörden, das zeigt, dass eine solch absurde Anklage zum Scheitern verurteilt ist.

Auch im Fall von Hasan, der für das Steuerns des Bootes kriminalisiert wurde, überraschte das Gericht mit einem ungewöhnlichen Urteil. Obwohl er in allen Anklagepunkten - "Beihilfe zur unerlaubten Einreise", "fahrlässige Tötung" des Kindes und wegen seiner eigenen "unerlaubten Einreise" - für schuldig befunden wurde, wurde er letztlich "nur" zu 1 Jahr und 5 Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Vergleich zu anderen Urteilen in ähnlichen Fällen ist dies ein sehr niedriges Strafmaß, da Personen, die der "Beihilfe zur unerlaubten Einreise" angeklagt sind, oft zu mehreren hundert Jahren Gefängnis verurteilt werden, auch wenn die tatsächliche Strafe dann auf 20 Jahre begrenzt ist, da dies die Höchststrafe für eine Inhaftierung in Griechenland ist. "Diese Urteile sollten nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein. Wir freuen uns sehr für sie, sind aber sehr besorgt um die anderen. Ihre Leben wurden trotzdem irreparabel geschädigt. Wir brauchen eine Änderung der Gesetzgebung. Wie viele Leben werden bis dahin noch zerstört werden?", sagt Dimitris Choulis, einer der Anwälte von #Samos2.

Laut Achim Rollhäuser, der den Prozess als Delegierter der Europäischen Demokratischen Anwält*innen beobachtet hat, war es auch vorhersehbar, "[...] dass Hasan, der Bootsfahrer, verurteilt wurde. Er musste der Sündenbock sein. Ein Mensch, ja ein Kind, war gestorben; das konnte nicht ungestraft bleiben. Da weder die griechische Küstenwache, noch der griechische Staat als Ganzes, noch die EU mit ihrer mörderischen Grenzpolitik vom Gericht zur Verantwortung gezogen werden konnten, blieb nur die Möglichkeit, den Flüchtenden, der das Boot steuerte, zu beschuldigen."

Vor Beginn der Verhandlung hatte die vorsitzende Richterin die meisten Zuhörer*innen aus dem Gerichtssaal verwiesen. Während alle Unterstützer*innen, darunter Mitglieder lokaler Gruppen aus Samos und internationaler NGOs wie "Still I rise" und "borderline-europe", den Gerichtssaal verlassen mussten, durften nur zwei griechische Übersetzer*innen, drei Journalist*innen und ein Prozessbeobachter im Gerichtssaal bleiben. Als Grund wurden Covid-Bestimmungen angegeben. Die Tatsache, dass sich bei den vorangegangenen Anhörungen weitaus mehr Personen im Gerichtssaal befanden, blieb vom Gericht unkommentiert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Unterstützer*innen und Aktivist*innen höchstwahrscheinlich bewusst ausgeschlossen wurden.

Bei der Anhörung wurde die Verteidigung (bestehend aus drei Anwält*innen: Dimitris Choulis, Alexandros Georgoulis und Elli Kriona-Saranti) dem Gericht zwei Zeug*innen vor: die Schwester von Hasan, die sich ebenfalls auf dem gekenterten Boot befand, und Iasonas Apostolopoulos, ein bekannter Seenotretter aus Griechenland, der im Mittelmeer tätig ist und die schwierigen Bedingungen kennt, denen Migrierender auf hoher See ausgesetzt sind. Während Iasonas vom Gericht die Aussage verweigert wurde, weil die Richter*innen nur Zeug*innen hören wollten, die den Vorfall selbst erlebt oder beobachtet hatten, wurde Hasans Schwester in den Gerichtssaal gerufen und zum Ablauf der Ereignisse in der Nacht des Vorfalls befragt, wobei sie wiederholte, dass ihr Bruder mit vorgehaltener Waffe gezwungen wurde, das Boot zu steuern.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch zwei Zeug*innen geladen - zwei Beamt*innen der Küstenwache, die an der Suchaktion beteiligt waren. Es erschien jedoch nur einer von ihnen. Dieser war nur bei der ersten Rettungsaktion anwesend gewesen, nicht aber zum Beispiel bei den Verhören der Angeklagten. Er bestätigte den hohen Wellengang in jener Nacht und sagte, dass sie sich dem Gebiet mit dem Auto und nicht mit dem Boot genähert hätten, was nach Ansicht des Anwalts Dimitris Choulis für eine Rettungsaktion bei einem Schiffunsglück nicht sehr angemessen erscheint. Dies und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Rettungsaktion (z. B. dass die Küstenwache nach eigenen Angaben erst um 5.30 Uhr, also viele Stunden nach dem Unglück, über die Ankunft eines Bootes informiert wurde, obwohl die Hilferufe nachweislich schon Stunden zuvor gesendet worden waren) erhärten den Verdacht, dass die Rettungsaktion verzögert wurde und zum Tod von N.s Sohn beigetragen haben könnte. Die Tatsache, dass Hasan und zunächst auch N. für den Tod seines Sohnes verantwortlich gemacht werden sollen, ist symbolisch für die Verzerrung und Verdrehung der Schuldfrage in griechischen Gerichtssälen.

Im Fall von Hasan und N. sind wir mehr als froh, dass sie nicht ins Gefängnis müssen, obwohl sie gar nicht erst hätten angeklagt werden dürfen. Es ist nach wie vor ein Skandal, dass Menschen, die schutzsuchend nach Europa kommen, willkürlich strafrechtlich verfolgt werden, anstatt ihnen eine sichere Ausreise zu ermöglichen. Für viele andere geht die Verfolgung weiter, und jeden Tag werden Schutzsuchende vor Gericht gestellt, denen "Beihilfe zur unerlaubten Einreise" vorgeworfen wird, während die EU sich weigert, legale, geschweige denn sichere Einreisewege zu gewähren.

Die Anwältin Elli Kriona-Saranti ordnet die Anschuldigungen gegen N. in das Gesamtbild der europäischen Migrationspolitik ein und sagt: "Es ist mindest sadistisch, dass sich ein Vater vor Gericht dafür verantworten muss, sein Kind in Lebensgefahr gebracht zu haben, indem er es mit an Bord eines nicht seetüchtigen Bootes nahm; gerade weil sich die EU-Staaten weigern, nicht-ukrainischen Flüchtenden legale und sichere Fluchtwege zu ermöglichen, müssen Menschen auf diese gefährlichen Reisen zurückgreifen, um ihre Kinder in Sicherheit zu bringen. Wir freuen uns natürlich sehr über das Urteil, sind aber nach wie vor besorgt darüber, dass im Falle von Migrierenden Strafverfolgung hauptsächlich zur Migrationssteuerung und Abschreckung eingesetzt wird und nicht von der strikten Einhaltung kriminalpolitischer Überlegungen geleitet wird. Und die Tatsache, dass wir immer noch keine Strafverfahren gegen die Täter*innen von Pushbacks sehen, kann diesen Eindruck nur verstärken."

Aus diesem Grund setzen wir unseren Kampf gegen die Kriminalisierung von Menschen auf der Flucht fort und sind solidarisch mit all jenen, die kriminalisiert werden, weil sie Menschen in Not helfen und Beihilfe zur Bewegungsfreiheit leisten. Migration ist kein Verbrechen, Solidarität ist kein Verbrechen und Bewegungsfreiheit ist das Recht einer*s jeden.

"Der Ausgang des Prozesses mag positiver sein als in ähnlichen Verfahren, aber das bedeutet nicht, dass die Angeklagten Recht bekommen haben. Wir werden weiter für die Nichtkriminalisierung von Migrierenden kämpfen", sagt Nefeli Belavila von Community Peacemaker Team Lesbos, die den Prozess ebenfalls beobachtet hat.

Wir fordern bedingungslos:

  • Freiheit für alle, die wegen "boat driving" inhaftiert sind, obwohl es keine Alternative gibt, die Europäische Union zu erreichen;
  • Ein Ende der Kriminalisierung von Migration und der Inhaftierung von Menschen auf der Flucht.

 

Weiterführende Informationen:

 

Hintergrundinformationen:

 

Dienstag, 6. Juni 2022
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