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Externalisierung der EU-Migrationspolitik
Das Gemeinsame Asylsystem der Europäischen Kommission ist verabschiedet. Die Umsetzung soll in den nächsten Monaten geschehen. Klar ist, dass es drei Aspekte gibt, die kritisch beobachtet werden müssen: die Einrichtung von (geschlossenen) Aufnahmezentren an den Außengrenzen, (Ketten-)Abschiebungen und (angebliche) Beobachtung der Einhaltung der Menschenrechte in den neuen Verfahren. Bisher gibt es einen Vielzahl von Warnungen, dass GEAS nur unter massiver Verletzung der Menschenrechte umgesetzt werden kann, aber keinerlei Aussagen, wie ein Monitoring aussehen soll, wie garantiert werden kann, dass Menschenrechtsverletzungen vermieden und im Falle von Rechtsbruch geahndet werden.
Was passiert also an den EU Außengrenzen? Wie funktioniert die externalisierte Grenzkontrolle?
Bild: piqcels.com